Beratung als Aufgabe aller
Lehrer
Beratung von Schülern
und Eltern ist Aufgabe aller Lehrer unserer Schule. Diese Tätigkeit
verrichten sie sowohl als Klassen- als auch als Fachlehrer. Kollegialer
Austausch über beratungsrelevante Aspekte erfolgt im Rahmen von informellen
Gesprächen und innerhalb von Fach- und Lehrerkonferenzen.
Aufgaben der Beratungslehrer
Beratungslehrer ergänzen
und intensivieren die Beratungstätigkeit der Lehrer unserer Schule.
Dabei verstehen sie sich als gleichberechtigte Mitglieder des Lehrerkollegiums.
Die rechtliche Voraussetzung ihrer Tätigkeit ist die erfolgte Teilnahme
an dem Lehrgang “Fortbildung zum Beratungslehrer”des Landesinstitutes für
Schule und Weiterbildung. Beratungsstunden können somit im Stundenplan
ausgewiesen werden. Ihre Einbindung in den Arbeitskreis “Beratungslehrer
an Dortmunder Hauptschulen” sichert den Informationsfluss beratungsrelevanter
Aspekte und dient der Kontaktpflege zu außerschulischen Institutionen
und Betrieben.
Gegenstand der Beratung
Gegenstand der Beratung können
alle schulischen Problemfelder sein. Beratungslehrer nehmen in diesem Rahmen
folgende Aufgaben wahr:
- die Beratung von Schülern,
Eltern und Lehrern über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche
Bildungswege einschließlich der Berufswahlvorbereitung,
- die Beratung von Schülern,
Eltern und Lehrern bei besonderen Lernschwierigkeitern und Verhaltensauffälligkeiten,
bei präventiven und fördernden Maßnahmen sowie der Vermittlung
diagnostischer und therapeutischer Hilfe.
( RdErl. d. KM v. 14.10.1985
)
Beratungslehrer als Vermittler
Beratungslehrer können
neben den anderen Lehrern erste Ansprechpartner für diese Problembereiche
sein. In vielen Fällen wird aber eine weitere Vermittlung der Ratsuchenden
an außerschulische Institutionen ( z. B. Erziehungsberatungsstellen,
Arbeitsamt, Jugendamt usw. ) oder an berufsbildende Schulen notwendig sein.
Schwerpunkt der Beratungstätigkeit
Die Beratungslehrer unserer
Schule machen die Beratungstätigkeit innerhalb der Berufswahl- oder
Schullaufbahnberatung zu einem Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Sie unterrichten
daher im Fach Arbeitslehre ( Wirtschaft ) in den Klassen 9 und 10 um den
Entscheidungsprozess der Schüler dieser Schulstufe besser begleiten
zu können. Die Verantwortung des Klassenlehrers für diesen Bereich
bleibt unberührt. Da die Hauptschule die Hinführung zur Wirtschafts-
und Arbeitswelt als wichtiges Lernziel ansieht, wird dieses Fach mit 2
Wochenstunden unterrichtet.
Freiwilligkeit der Beratung
Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
( im Rahmen der Einzelfallhilfe ) ist freiwillig. Kein Ratsuchender kann
somit zu einem solchen Gespräch gezwungen werden. Für die Lösung
bestehender Probleme ist die aktive Mitarbeit nötig, ein Teilnahmezwang
würde dieser Zielsetzung zuwiderlaufen.
Klassen- und Fachlehrer sollen
aber auf diese Möglichkeit hinweisen und die Schüler zu solch
einem Gespräch ermutigen.
Jeder Schüler hat das
Recht in einem Beratungsgespräch gehört zu werden. Den Grund
für dieses Gespräch muss er anderen Lehren nicht nennen, wenn
er dieses nicht möchte.
Vertraulichkeit der Beratung
Da in einem Beratungsgespräch
sehr persönliche Themen zum Gesprächsinhalt werden können,
unterliegen die Beratungslehrer der Schweigepflicht. Der Ratsuchende muss
seine Äußerungen geschützt wissen um eine offene Kommunikation
zu ermöglichen.
Mit Einverständnis des
Schülers kann aber die Weitergabe sachdienlicher Informationen vereinbart
werden um die Lösung eines Problemes anstreben zu können.
In schwerwiegenden Fällen
kann sich aber die Notwendigkeit der Information der Erziehungsberechtigten
ergeben. In diesen Fällen ist eine Einzelfallentscheidung in Absprache
mit der Schulleitung herbeizuführen. Der Ratsuchende wird über
diesen Sachverhalt informiert.
Formen der Beratung
Schulische Beratung kann durchgeführt
werden
- in spontanen Beratungsgesprächen
- in geplanter Gruppenberatung
( z.B.im Klassenverband )
- in geplanten Einzelgesprächen
Die Haupttätigkeit der
Beratung wird in Einzelgesprächen erfolgen , da man in dieser Gesprächsform
die individuellen Probleme angemessener angehen kann.
Der Schüler im Beratungsprozess
( bei akuten Problemen )
Das Gespräch nimmt eine
zentrale Rolle im Beratungsprozess ein. Der Schüler kann alle persönlichen
Probleme und Sorgen ansprechen, seine Ängste und Befürchtungen
mitteilen ( Entlastungsfunktion ). Für sein Problem hat er eine “Anlaufstelle”.
Der Beratungslehrer erkennt, worin für den Schüler das Problem
liegt und wie er dieses einschätzt. Dieses Selbstkonzept des Schülers
hilft dem Beratungslehrer bei seiner Tätigkeit.
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Zielsetzung des Beratungsgespräches
Es gibt noch kein allgemeingültiges
geschlossenes theoretisches Gesamtkonzept für die Beratungspraxis.
Beim Einholen von Informationen können einfache Auskünfte dem
Ratsuchenden dienen. Bei der Besprechung größerer Probleme stellt
sich die Beratungssituation jedoch komplexer dar. Die Berater orientieren
sich in ihrer Tätigkeit an folgendem Beratungsmodell:
Die Beratungslehrer sind nicht
die “Wissenden”, die eine “Patentlösung” oder “ihre” Lösung vorgeben
können. Sie verstehen Beratung als nicht-direkte Intervention ( klientenzentriertes
Modell nach Rogers ). Der Ratsuchende erkennt die Zusammenhänge seines
Problemes und erarbeitet gemeinsam mit dem Berater realistische Lösungsmöglichkeiten.
In diesem Selbstfindungsprozess gibt der Beratungslehrer Hilfen für
die Selbstreflektion und Selbstexploration, die den Ratsuchenden zur Selbstaktualisierung
anregt. Der Schüler wird somit zum “aktiven Partner”, der zur Lösung
seines Problemes beiträgt. Die Aufgabe des Beraters liegt somit in
der indirekten Hilfestellung.Das Beratungsgespräch ist - zumindest
in der Anfangsphase - ergebnisoffen.
Verweigert sich der Ratsuchende,
kann eine Problemlösung möglicherweise nicht realisiert werden.
Stellenwert der Beratung
Gerade im Einzelgespräch
ergeben sich gute Möglichkeiten der Besprechung von Konflikten. Ein
Gespräch “zwischen Tür und Angel” oder in der Pause ist in vielen
Fällen nicht erfolgversprechend. Auch für das Bewerbungsverfahren
sind zeitaufwendige Hilfestellungen für unsere Schüler notwendig.
Ausgewiesene Beratungsstunden bieten diesen Zeitvorteil. Um eine intensive
Beratung zu ermöglichen macht die Schule erhöhten Beratungsbedarf
geltend, die Zahl der Beratungsstunden erhöht sich.
Kollegiale Mithilfe im Beratungsprozess
In vielen Fällen ist
der Beratungslehrer auf Informationen von Fach- und Klassenlehrern angewiesen,
die ihm diese dann ( der Grad der Informationen liegt dei diesen Lehrern
) zur Verfügung stellen. Je nach Vereinbarungen mit den Schülern
( z.B. bei Vertragsabschlüssen) können Belange anderer Kollegen
berührt werden. Hierüber erfolgen im Einzelfall kollegiale Absprachen.
Bei “geringfügigen”Belangen wird von einem Einverständnis ausgegangen.
Organisatorische Voraussetzungen
Information über Beratungsmöglichkeiten
Die Schulöffentlichkeit
wird in geeigneter Weise ( Schulkonferenz, SV, Aushang, Klassenlehrer)
über die Beratungsmöglichkeit informiert.
Beratungszeiten
Die Beratungsstunden werden
im Stundenplan ausgewiesen, die Beratungszeiten werden bekannt gegeben
( Aushang Elternsprechzimmerfenster ). Aber nach Stundenplansituation der
ratsuchenden Schüler muss der Beratungstermin durch die Beratungslehrer
variabel angesetzt werden. können. Ein Einsatz der Beratungslehrer
für Vertretungsunterricht zu den Beratungszeiten erfolgt nach Absprache.
Anmeldung zur Beratung
Die Beratungslehrer bieten
den jeweiligen Schülern ( vor allem Schülern der 9. und 10. Klassen
) ein Beratungsgespräch an. Ansonsten können sich die Schüler
persönlich bei den Beratungslehrern melden und einen Termin vereinbaren.
Fach- und Klassenlehrer nennen Schüler, die ein Beratungsgespräch
in Anspruch nehmen sollten, die Ansprache dieser Schüler kann nach
Wunsch durch die Beratungslehrer erfolgen.
Ort der Beratung
Das Beratungsgespräch
findet in der Regel im Elternsprechzimmer statt. Hier steht ein Telefon
für notwendige Anrufe zur Verfügung, hier befinden sich ebenfalls
die Beratungsunterlagen. Eine ungestörte Gesprächsmöglichkeit
ist in diesem Raum gegeben. Zu den Beratungsstunden kann dieser Raum von
anderen Schülern nicht genutzt werden.
Freistellung für das Beratungsgespräch
Die Schüler, die einen
Beratungstermin in Anspruch nehmen wollen, informieren den für diese
jeweilige Unterrichtsstunde zuständigen Klassen- oder Fachlehrer.
Dieser wird in der Regel den Schüler von seinem Unterricht befreien,
es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt eine Arbeit oder ein Test geschrieben
wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. In diesem Fall informiert
der Schüler den Beratungslehrer. Ansonsten findet sich der Schüler
beim Elternsprechzimmer ein. Ist der Beratungslehrer verhindert ( z.B.
bei plötzlichem Vertretungsunterricht ) begibt sich der Schüler
zu seiner Lerngruppe zurück.
Häufigkeit der Beratung
Die Häufigkeit der Beratungsgespräche
hängt von der individuellen Problemlage ab. In einer Vielzahl von
Fällen wird ein einziges Gespräch genügen, bei der Hilfestellung
im Bewerbungsverfahren können eine Reihe von Gesprächen notwendig
sein.
In Fällen akuter Krisenintervention
erhält die Beratung schulische Priorität, auf das Einholen des
Einverständnisses kann in diesem Fall verzichtet werden
Zuständigkeit
Jeder Schüler kann sich
an den Beratungslehrer seines Vertrauens wenden.
Bei der Betreuung des Prozesses
der Berufswahl und der Bewerbung ( Klassen 9 und 10 ) sprechen sich die
Beratungslehrer ab, welcher Berater für welche Klassen zuständig
ist. Das Kriterium ist die Unterrichtstätigkeit im Fach Arbeitslehre
Wirtschaft in den jeweiligen Klassen. Handelt es sich um Fragen aus diesem
Bereich, wenden sich die Schüler an ihren zuständigen Beratungslehrer. |