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Hauptschule Husen
Katholische Hauptschule der Stadt Dortmund

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Beratungskonzept und Aufgabe der Beratungslehrer an der HS Husen

Beratung als Aufgabe aller Lehrer
Beratung von Schülern und Eltern ist Aufgabe aller Lehrer unserer Schule. Diese Tätigkeit verrichten sie sowohl als Klassen- als auch als Fachlehrer. Kollegialer Austausch über beratungsrelevante Aspekte erfolgt im Rahmen von informellen Gesprächen und innerhalb von Fach- und Lehrerkonferenzen.

Aufgaben der Beratungslehrer
Beratungslehrer ergänzen und intensivieren die Beratungstätigkeit der Lehrer unserer Schule. Dabei verstehen sie sich als gleichberechtigte Mitglieder des Lehrerkollegiums. Die rechtliche Voraussetzung ihrer Tätigkeit ist die erfolgte Teilnahme an dem Lehrgang “Fortbildung zum Beratungslehrer”des Landesinstitutes für Schule und Weiterbildung. Beratungsstunden können somit im Stundenplan ausgewiesen werden. Ihre Einbindung in den Arbeitskreis “Beratungslehrer an Dortmunder Hauptschulen” sichert den Informationsfluss beratungsrelevanter Aspekte und dient der Kontaktpflege zu außerschulischen Institutionen und Betrieben.

Gegenstand der Beratung
Gegenstand der Beratung können alle schulischen Problemfelder sein. Beratungslehrer nehmen in diesem Rahmen folgende Aufgaben wahr:
- die Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlvorbereitung,
- die Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern bei besonderen Lernschwierigkeitern und Verhaltensauffälligkeiten, bei präventiven und fördernden Maßnahmen sowie der Vermittlung diagnostischer und therapeutischer Hilfe.
( RdErl. d. KM v. 14.10.1985 )

Beratungslehrer als Vermittler
Beratungslehrer können neben den anderen Lehrern erste Ansprechpartner für diese Problembereiche sein. In vielen Fällen wird aber eine weitere Vermittlung der Ratsuchenden an außerschulische Institutionen ( z. B. Erziehungsberatungsstellen, Arbeitsamt, Jugendamt usw. ) oder an berufsbildende Schulen notwendig sein.

Schwerpunkt der Beratungstätigkeit
Die Beratungslehrer unserer Schule machen die Beratungstätigkeit innerhalb der Berufswahl- oder Schullaufbahnberatung zu einem Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Sie unterrichten daher im Fach Arbeitslehre ( Wirtschaft ) in den Klassen 9 und 10 um den Entscheidungsprozess der Schüler dieser Schulstufe besser begleiten zu können. Die Verantwortung des Klassenlehrers für diesen Bereich bleibt unberührt. Da die Hauptschule die Hinführung zur Wirtschafts- und Arbeitswelt als wichtiges Lernziel ansieht, wird dieses Fach mit 2 Wochenstunden unterrichtet.

Freiwilligkeit der Beratung
Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch ( im Rahmen der Einzelfallhilfe ) ist freiwillig. Kein Ratsuchender kann somit zu einem solchen Gespräch gezwungen werden. Für die Lösung bestehender Probleme ist die aktive Mitarbeit nötig, ein Teilnahmezwang würde dieser Zielsetzung zuwiderlaufen.
Klassen- und Fachlehrer sollen aber auf diese Möglichkeit hinweisen und die Schüler zu solch einem Gespräch ermutigen.
Jeder Schüler hat das Recht in einem Beratungsgespräch gehört zu werden. Den Grund für dieses Gespräch muss er anderen Lehren nicht nennen, wenn er dieses nicht möchte.

Vertraulichkeit der Beratung
Da in einem Beratungsgespräch sehr persönliche Themen zum Gesprächsinhalt werden können, unterliegen die Beratungslehrer der Schweigepflicht. Der Ratsuchende muss seine Äußerungen geschützt wissen um eine offene Kommunikation zu ermöglichen.
Mit Einverständnis des Schülers kann aber die Weitergabe sachdienlicher Informationen vereinbart werden um die Lösung eines Problemes anstreben zu können.
In schwerwiegenden Fällen kann sich aber die Notwendigkeit der Information der Erziehungsberechtigten ergeben. In diesen Fällen ist eine Einzelfallentscheidung in Absprache mit der Schulleitung herbeizuführen. Der Ratsuchende wird über diesen Sachverhalt informiert.

Formen der Beratung
Schulische Beratung kann durchgeführt werden
- in spontanen Beratungsgesprächen 
- in  geplanter Gruppenberatung ( z.B.im Klassenverband )
- in geplanten Einzelgesprächen
Die Haupttätigkeit der Beratung wird in Einzelgesprächen erfolgen , da man in dieser Gesprächsform die individuellen Probleme angemessener angehen kann.

Der Schüler im Beratungsprozess ( bei akuten Problemen )
Das Gespräch nimmt eine zentrale Rolle im Beratungsprozess ein. Der Schüler kann alle persönlichen Probleme und Sorgen ansprechen, seine Ängste und Befürchtungen mitteilen ( Entlastungsfunktion ). Für sein Problem hat er eine “Anlaufstelle”. Der Beratungslehrer erkennt, worin für den Schüler das Problem liegt und wie er dieses einschätzt. Dieses Selbstkonzept des Schülers hilft dem Beratungslehrer bei seiner Tätigkeit.
 
 
 
 
 

 

Zielsetzung des Beratungsgespräches
Es gibt noch kein allgemeingültiges geschlossenes theoretisches Gesamtkonzept für die Beratungspraxis. Beim Einholen von Informationen können einfache Auskünfte dem Ratsuchenden dienen. Bei der Besprechung größerer Probleme stellt sich die Beratungssituation jedoch komplexer dar. Die Berater orientieren sich in ihrer Tätigkeit an folgendem Beratungsmodell:
Die Beratungslehrer sind nicht die “Wissenden”, die eine “Patentlösung” oder “ihre” Lösung vorgeben können. Sie verstehen Beratung als nicht-direkte Intervention ( klientenzentriertes Modell nach Rogers ). Der Ratsuchende erkennt die Zusammenhänge seines Problemes und erarbeitet gemeinsam mit dem Berater realistische Lösungsmöglichkeiten. In diesem Selbstfindungsprozess gibt der Beratungslehrer  Hilfen für die Selbstreflektion und Selbstexploration, die den Ratsuchenden zur Selbstaktualisierung anregt. Der Schüler wird somit zum “aktiven Partner”, der zur Lösung seines Problemes beiträgt. Die Aufgabe des Beraters liegt somit in der indirekten Hilfestellung.Das Beratungsgespräch ist - zumindest in der Anfangsphase - ergebnisoffen. 
Verweigert sich der Ratsuchende, kann eine Problemlösung möglicherweise nicht realisiert werden.

Stellenwert der Beratung
Gerade im Einzelgespräch ergeben sich gute Möglichkeiten der Besprechung von Konflikten. Ein Gespräch “zwischen Tür und Angel” oder in der Pause ist in vielen Fällen nicht erfolgversprechend. Auch für das Bewerbungsverfahren sind zeitaufwendige Hilfestellungen für unsere Schüler notwendig. Ausgewiesene Beratungsstunden bieten diesen Zeitvorteil. Um eine intensive Beratung zu ermöglichen macht die Schule erhöhten Beratungsbedarf geltend, die Zahl der Beratungsstunden erhöht sich.

Kollegiale Mithilfe im Beratungsprozess
In vielen Fällen ist der Beratungslehrer auf Informationen von Fach- und Klassenlehrern angewiesen, die ihm diese dann ( der Grad der Informationen liegt dei diesen Lehrern ) zur Verfügung stellen. Je nach Vereinbarungen mit den Schülern ( z.B. bei Vertragsabschlüssen) können Belange anderer Kollegen berührt werden. Hierüber erfolgen im Einzelfall kollegiale Absprachen. Bei “geringfügigen”Belangen wird von einem Einverständnis ausgegangen.

Organisatorische Voraussetzungen
Information über Beratungsmöglichkeiten
Die Schulöffentlichkeit wird in geeigneter Weise ( Schulkonferenz, SV, Aushang, Klassenlehrer) über die Beratungsmöglichkeit informiert.

Beratungszeiten
Die Beratungsstunden werden im Stundenplan ausgewiesen, die Beratungszeiten werden bekannt gegeben ( Aushang Elternsprechzimmerfenster ). Aber nach Stundenplansituation der ratsuchenden Schüler muss der Beratungstermin durch die Beratungslehrer variabel angesetzt werden. können. Ein Einsatz der Beratungslehrer für Vertretungsunterricht zu den Beratungszeiten erfolgt nach Absprache.

Anmeldung zur Beratung
Die Beratungslehrer bieten den jeweiligen Schülern ( vor allem Schülern der 9. und 10. Klassen ) ein Beratungsgespräch an. Ansonsten können sich die Schüler persönlich bei den Beratungslehrern melden und einen Termin vereinbaren. Fach- und Klassenlehrer nennen Schüler, die ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen sollten, die Ansprache dieser Schüler kann nach Wunsch durch die Beratungslehrer erfolgen.

Ort der Beratung
Das Beratungsgespräch findet in der Regel im Elternsprechzimmer statt. Hier steht ein Telefon für notwendige Anrufe zur Verfügung, hier befinden sich ebenfalls die Beratungsunterlagen. Eine ungestörte Gesprächsmöglichkeit ist in diesem Raum gegeben. Zu den Beratungsstunden kann dieser Raum von anderen Schülern nicht genutzt werden.

Freistellung für das Beratungsgespräch
Die Schüler, die einen Beratungstermin in Anspruch nehmen wollen, informieren den für diese jeweilige Unterrichtsstunde zuständigen Klassen- oder Fachlehrer. Dieser wird in der Regel den Schüler von seinem Unterricht befreien, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt eine Arbeit oder ein Test geschrieben wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. In diesem Fall informiert der Schüler den Beratungslehrer. Ansonsten findet sich der Schüler beim Elternsprechzimmer ein. Ist der Beratungslehrer verhindert ( z.B. bei plötzlichem Vertretungsunterricht ) begibt sich der Schüler zu seiner Lerngruppe zurück.

Häufigkeit der Beratung
Die Häufigkeit der Beratungsgespräche hängt von der individuellen Problemlage ab. In einer Vielzahl von Fällen wird ein einziges Gespräch genügen, bei der Hilfestellung im Bewerbungsverfahren können eine Reihe von Gesprächen notwendig sein.
In Fällen akuter Krisenintervention erhält die Beratung schulische Priorität, auf das Einholen des Einverständnisses kann in diesem Fall verzichtet werden

Zuständigkeit
Jeder Schüler kann sich an den Beratungslehrer seines Vertrauens wenden.
Bei der Betreuung des Prozesses der Berufswahl und der Bewerbung ( Klassen 9 und 10 ) sprechen sich die Beratungslehrer ab, welcher Berater für welche Klassen zuständig ist. Das Kriterium ist die Unterrichtstätigkeit im Fach Arbeitslehre Wirtschaft in den jeweiligen Klassen. Handelt es sich um Fragen aus diesem Bereich, wenden sich die Schüler an ihren zuständigen Beratungslehrer.

Kontakt: Husen-Hauptschule_@_stadtdo.de Achtung: "_"=Anti-Spam-Striche

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