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Hauptschule Husen Katholische Hauptschule der Stadt Dortmund |
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Streitschlichtung durch Schüler
und Schülerinnen an der Hauptschule Husen -
Elterninformation und Einverständniserklärung
Sehr geehrte Eltern der Schüler
und Schülerinnen der Klassen 5 und 6,
Streitereien in der Schule hat es und wird es wahrscheinlich immer wieder geben. Das wissen Sie sicherlich aus Ihrer eigenen Schulzeit und vielleicht auch deshalb, weil Ihr Kind davon betroffen ist. Obwohl sich diese ernsthaften Streitereien an unserer Schule zum Glück "in Grenzen" halten, wollen wir dennoch etwas dagegen tun. So haben wir an unserer Schule erstmalig 15 Schüler und Schülerinnen der 8. und 9. Klassen zum Streitschlichter / zur Streitschlichterin ausgebildet. Man kann sie auch als Streitlotse bezeichnen. Diese Schüler sind in der Lage, leichte Streitfälle, in die Ihr Kind verwickelt sein könnte, selbstständig zu schlichten. Sie werden den Kontrahenten helfen, eine gemeinsame Lösung zu finden, mit der beide hinterher zufrieden sind. Die gemeinsam gefundene Lösung wird in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten und von den Beteiligten unterschrieben. Die Schüler erhalten eine Kopie, so dass auch Sie den Inhalt der Vereinbarung zur Kenntnis nehmen können. Diese Schlichtungsgespräche sind natürlich vertraulich .Selbstverständlich ist die Teilnahme an einem solchen Gespräch freiwillig. Die Streitschlichter werden von den Beratungslehrern betreut. Die Streitschlichter stehen während der Pausen im Elternsprechzimmer zur Verfügung. Sollte sich z.B. in einer Pause ein ernsthafter Streit entwickeln, so könnten die aufsichtsführenden Lehrer die Streitenden direkt zur Schlichtung schicken. Dies hat den großen Vorteil, dass der Streit sofort beigelegt werden kann. Spätere Rache ("Kloppe") kann somit entfallen. Natürlich können sich die Kontrahenten auch freiwillig an die Schlichter wenden. Sollte die Pausenzeit für das Schlichtungsgespräch nicht ausreichen, wird es in der Unterrichtszeit fortgeführt. Dazu wird natürlich das Einverständnis der Lehrer eingeholt. Auch Termine nach Absprache sind möglich. |
Einige Schlichter werden sich
in den Klassen persönlich vorstellen und die Schüler über
die Streitschlichtung informieren. Sie werden den Schülern
erklären, wie ein Streitschlichtungsgespräch verläuft. Wenn
Ihr Kind einen Konflikt mit einem Mitschüler hat, weiß es dann,
wohin es sich wenden kann. Es kann schnell geholfen werden.
Nun bitten wir Sie ganz herzlich, Ihr Kind anzuregen und zu ermutigen, bei eventuellen Konfklikten von dem Angebot einer Schlichtung Gebrauch zu machen.Wir trauen unseren Schülern diese selbstständige Art der Konfliktlösung zu. Selbstverständlich kümmern wir Lehrer uns um größere Konflikte, die nach wie vor von Erwachsenen begleitet werden müssen. Falls Sie zu dieser Art der Konfliktlösung Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Wir hoffen, dass Sie dieses Modell einer friedlichen Konfliktlösung als einen Weg in die richtige Richtung unterstützen.Geben Sie die beigefügte Einverständniserklärung daber bitte unterschrieben Ihrem Kind wieder zur Schule mit. Mit freundlichen Grüßen
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Einverständniserklärung
Ich habe das Angebot der Streitschlichtung durch Schüler und Schülerinnen an der Hauptschule Husen und das entsprechende Informationsschreiben vom 9.3.2000 zur Kenntnis genommen. Ich begrüße diese Art der Konfliktregelung und möchte das Angebot annehmen. Mein Sohn / Meine Tochter __________________________________,
jetzt in Klasse _______,
Ich rege mein Kind an, sich
an die im Schlichtungsgespräch getroffenen Vereinbarungen zu halten.
Zusätzliche Regelung
für Schadensersatz:
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Manchmal wird etwas zerstört
( z.B. Bleistift, Radiergummi, Heft usw. ) und es muss Schadensersatz geleistet
werden. Normalerweise läuft dann oft ein umständliches Verfahren
an: Der Lehrer oder die Eltern des Geschädigten setzen sich mit den
Eltern des Schülers, der etwas zerstört hat, in Verbindung und
tragen den Wunsch nach Schadensersatz vor. Dann gibt es oft wieder Rückfragen
und es kommt zu Verzögerungen. Für alle Beteiligten ist dieses
Verfahren oft unangenehm und unbefriedigend.
In einem Schlichtungsgespräch könnte daher z.B. vereinbart werden, dass ein Schüler einen verursachten Schaden ersetzen möchte. Vorschlag: Die Schüler können im Schlichtungsgespräch entsprechende Regelungen bis zu einer Höhe von 5 DM treffen, ohne dass jeweils im Einzelfall die Zustimmung der Eltern vorher eingeholt werden braucht.Natürlich ist diese Vereinbarung rechtlich nicht bindend, aber diese Regelung ermöglicht eine schnellere Konfliktlösung. Mit dieser zusätzlichen
Regelung zum Schadensersatz bin ich einverstanden:
ja nein
Diese Einverständniserklärung kann ich natürlich zu jeder Zeit widerrufen ( Klassenlehrer informieren ). ______________________, den
_______ ___________________________________________
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